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KOMMISSION WILL WIEDERAUSFUHR VON KRIEGSMATERIAL IN DIE UKRAINE ERLAUBEN - Ein Kommentar

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat mit 14 zu 11 Stimmen eine Motion und eine parlamentarische Initiative betreffend die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial beschlossen. Die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen sollen in Fällen, in denen das völkerrechtliche Gewaltverbot verletzt wird, und namentlich im Fall des russisch-ukrainischen Kriegs ausser Kraft gesetzt werden können. https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233005 https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230401


Die Motion und parlamentarische Initiative in Sachen Wiederausfuhr von Kriegsmaterial sind wichtig und richtig. Die Schweiz steht hinter dem Selbstverteidigungsrecht – es ist ein Widerspruch, wenn wir gleichzeitig das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine durch das Blockieren von Waffenlieferungen behindern.


Dass man mit der dringlichen parlamentarischen Initiative eine «Lex-Ukraine» schaffen muss ist zwar von der Systematik her unschön, angesichts der Umstände aber nötig.


Das über 110 Jahre alte Neutralitätsrecht mit seinem grossen Interpretationsspielraum (Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs von 1907) steht dabei nicht entgegen. Es sagt, unter anderem, in Art. 7: «Eine neutrale Macht ist nicht verpflichtet, […] erfolgende Ausfuhr oder Durchfuhr von Waffen, Munition und überhaupt von allem, was für ein Heer oder eine Flotte nützlich sein kann, zu verhindern.»

Dieses Abkommen wurde unterzeichnet mit «Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böhmen, Seine Königliche Hoheit der Grossherzog von Luxemburg, Herzog zu Nassau und weiteren. Was sie gemein hatten war, dass sich Ihre Majestät weder mit Cyberkriegsführung, Kampfflugzeugen, Marschflugkörpern oder Spionagesatelliten auseinandersetzen mussten. Wie viele dieser Abkommen politischer Natur, ist es ein Kind seiner Zeit und die bereits davor bestehende Neutralitätspolitik, wurde der Schweiz sogar weitgehend vom Ausland aufgezwungen.

Notabene vermochte die Neutralität die Besetzung durch das revolutionäre Frankreich Ende des 18 Jahrhundert nicht zu verhindern. Der darauffolgende Wiener Kongress verpflichtete die Schweiz zur immerwährenden Neutralität und zwar ohne Zustimmung der eidgenössischen Tagsatzung! Das neutrale Gebiet der Schweiz wurde unter anderem als Pufferzone zwischen Frankreich und Österreich-Ungarn konstruiert und hat diese Funktion im 19 Jahrhundert auch erfüllt. Im 20. Jahrhundert, wurde die Schweiz, im Gegensatz zu den damals ebenfalls neutralen Staaten Niederlande und Belgien, im 2. Weltkrieg nicht angegriffen und die Neutralität hat sich bis heute gehalten.

Durch unsere Verfassung, unserer Teilnahme an Abkommen zur Förderung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und nicht zuletzt durch die Gesinnung der schweizerischen Zivilgesellschaft, beziehen wir deutlich Stellung gegen Totalitarismus und Krieg. Diese Werte werden in der Sicherheitspolitik nach aussen aber weitgehen wieder neutralisiert, was uns in Widersprüche zwischen unserer liberalen demokratischen Gesinnung und unserem Handeln führt.

Sicherheitstechnisch verhindert unsere Form der Neutralität die präventive und wirksame militärische Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten. Das Neutralitätsrecht behindert

die Verteidigung der Schweiz und eine ernstzunehmende autonome Verteidigung des Territoriums ist heute nicht mehr möglich. Die Neutralität gemäss heutiger Interpretation erfüllt somit ihre Aufgabe nicht mehr.

Gegen den Russischen Angriffskrieg setzt sich die Ukraine unter Anwendung ihres Selbstverteidigungsrechts entsprechend der UNO-Charta völlig gerechtfertigt zur Wehr. Dieses Recht und damit die Werte die dahinterstehen, anerkennen wir ausdrücklich, haben wir doch dieselbe Charta unterschrieben. Jedoch verhindern wir die wirksame Anwendung dieses Rechts, indem wir sogar Drittstaaten verbieten, der Ukraine Waffen zu liefern die sie für ihren Schutz benötigt. Dem Schutz der Zivilgesellschaft und demokratischen Werten die wir anerkennen und eigentlich fördern wollten. Das kannst du besser Schweiz! Und in diesem Punkt müsstest du noch nicht einmal das Neutralitätsrecht verletzen. Die Motion und parlamentarische Initiative in Sachen Wiederausfuhr von Kriegsmaterial ist somit wichtig und richtig.

Oliver Dürr

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